Rechtsprechung
   KG, 06.04.1993 - 1 W 1590/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8169
KG, 06.04.1993 - 1 W 1590/92 (https://dejure.org/1993,8169)
KG, Entscheidung vom 06.04.1993 - 1 W 1590/92 (https://dejure.org/1993,8169)
KG, Entscheidung vom 06. April 1993 - 1 W 1590/92 (https://dejure.org/1993,8169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 872
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 30.06.2014 - 1 U 253/11

    Aktivlegitimation der Treuhandanstalt zum Verkauf ehemaliger DDR-Verlage

    Eine analoge Anwendung des TreuhG würde dazu führen, dass durch die Regelung des § 1 Abs. 4 TreuhG den Mitgliedern der Organisation das Eigentum entzogen würde, was gerade nicht der Zielsetzung des Gesetzgebers entsprechen würde (vgl. zu Vorstehendem KG, VIZ 1993, 457 [458, 459]).
  • KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14

    Handelsregister: Löschung eines Umwandlungsvermerks zu einer in der ehemaligen

    Es ist allerdings entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 4) davon auszugehen, dass das Vorliegen eines organisationseigenen Betriebes nicht zum Entstehen einer GmbH in Aufbau geführt hätte, weil die Regelungen des TreuhG für derartige Betriebe nicht galten (vgl. KG, Beschluss vom 06. April 1993 - 1 W 1590/92 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2014 - 1 U 253/11 -, juris Rdn. 68ff.) und dass diese fehlenden Voraussetzungen anders als nach § 202 Abs. 3 UmwG durch die Eintragung als GmbH im Aufbau nicht geheilt worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1999 - VIII ZR 158/98 -, BGHZ 141, 1-12; Beschluss vom 16. Oktober 2006 - II ZB 32/05 -, juris).
  • KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99

    Handelsregister: Amtslöschung von nach DDR-Recht eingetragenen Vermerken

    Die für volkseigene Wirtschaftsunternehmen geltenden Regelungen fanden daher entsprechende Anwendung (vgl. zu Vorstehendem Senat ZIP 1993, 872; KG - 14.ZS - VIZ 1996, 233/234; Lörler in: Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 1, Rdn.33-35; Kloth, ZOV 1994, 15/16).
  • KG, 03.03.2003 - 8 U 300/01

    Anwendung der Grundsätze der so genannten fehlerhaften Gesellschaft:

    Das THG ist auf die OEB"s nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (KG ZIP 1993, 872).
  • KG, 14.11.1995 - 5 U 6674/94

    Parteifähigkeit einer im Wege der Umwandlung eingetragenen GmbH; Haftung für

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht